Update: 3-G Regelung am Arbeitsplatz

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Für uns als Arbeitgeber in der Veranstaltungswirtschaft gilt ab 1.11.21 (mit 14-tägiger Übergangsfrist ab dem 15.11.21) die 3-G Regelung am Arbeitsplatz für alle Dienstnehmer.

Unsere CrewleiterInnen werden die Einhaltung der 3-G Regel regelmäßig kontrollieren.
MitarbeiterInnen die über keinen 3-G Nachweis vor Arbeitsbeginn verfügen dürfen die Arbeit nicht antreten.

Der 3-G Nachweis ist mittels einem gültigen Impf- oder Genesungsnachweis zu erbringen. PCR-Testnachweise sind 72h ab Ausstellungsdatum gültig. Antigen-Tests offizieller Teststellen (keine Wohnzimmertests!) sind 24h ab Ausstellungsdatum gültig.
Generell orientieren wir uns an den SARS-Covid-19 Schutzmaßnahmen der Bundesregierung und den Bestimmungen in den Bundesländern.

Gemeinsam können wir auch diese schwierige Situation bewältigen.
Die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen, Kunden und Partner steht im Mittelpunkt!

Update 1.4.2022:
Die 3-G Regelung am Arbeitsplatz ist zwar österreichweit gefallen, es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen vorsehen kann. Bei Jobs und Aufträgen der Kärnten Crew kommen Corona Testungen auch tatsächlich immer öfter vor, da bei einem Corona-Cluster oft ganze Produktionen ausfallsgefährdet sind. Dh. in Rücksprache und auf Kundenwunsch hin lassen wir unsere Mitarbeiter:innen entweder vor Ort Antigen-Schnelltesten, oder am Vortag PCR-Testen. Beides kann zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen und in beiden Fällen wird der/die Mitarbeiter:in für den entstandenen Mehraufwand entschädigt. Wir bitten um Verständnis!